Teilnahmebedingungen
Die Teilnahmebedingungen für die 19. Hallertau-Inline-Tour 2024:
Alter:
Teilnehmen kann jeder ab 16 Jahren, der die Anmeldung ordnungsgemäß ausgefüllt hat und die Teilnahme- und Haftungsbedingungen akzeptiert. Bei Jugendlichen ist die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten notwendig.
Beherrschung der Skates:
Die Teilnahme wird nur geübten Skatern empfohlen!
Befahren öffentlicher Straßen:
Die 19. Hallertauer Inline-Tour führt über öffentliche Straßen. Jeder Teilnehmer darf daher nur dann mit Skates auf diesen Straßen fahren, wenn er sich zwischen Führungs- und Schlussfahrzeug befindet. Den Anweisungen der Polizei und des Ordnungspersonals des Sportvereins SkateMunich! e.V. (Tourguards) ist unbedingt Folge zu leisten.
Versicherungen:
Versicherungsschutz im Rahmen einer Veranstalterhaftpflicht besteht nur für Skater, die sich zwischen Führungs- und Schlussfahrzeug befinden sowie Helm, Hand-, Ellbogen- und Knieschützer tragen. Alle Teilnehmer skaten auf eigenes Risiko und sollten selbst eine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen haben.
Für alle Skater gilt ABSOLUTE HELMPFLICHT!
Skater ohne Helm werden von der Veranstaltung ausgeschlossen.
Teilnahmegebühr:
Die Teilnahmegebühr beträgt 20,00 €, auch bei Zwischeneinstieg in Wolnzach oder Geisenfeld. Im Preis enthalten sind Teilnahme, Pausenverpflegung in den Zwischenpausen und die Veranstalterhaftpflichtversicherung.
Zwischeneinstieg:
Ein Zwischeneinstieg während der Mittagspause in Wolnzach (ca. 13.00 Uhr, Volksfest, Restdistanz 32 Kilometer) oder der Erfrischungspause in Geisenfeld (15.00 Uhr, Restdistanz 18 Kilometer) ist für weniger geübte Skater möglich. Die Anreise nach Wolnzach bzw. Geisenfeld ist von diesen Teilnehmern auf eigene Kosten und auf eigene Gefahr selbst zu organisieren. Es besteht nach der Tour keine Transfermöglichkeit von Uttenhofen zurück nach Wolnzach bzw. Geisenfeld.
Nachmeldungen sind am 15.08.24 bis 7:45 Uhr für 25 Euro in bar am Startort in Uttenhofen möglich! Ein Anspruch auf einen Bustransfer besteht in diesem Fall NICHT! Bis heute konnten wir aber noch jeden mitnehmen.
Bei Absage wegen widriger Bedingungen durch die Behörden wird die Teilnahmegebühr NICHT erstattet. Ein ggf. nach Abzug organisatorischer Kosten verbleibender Betrag wird einem karitativen Zweck zugeführt.
Eine Absage, auch aus wichtigen Gründen, führt nicht zu einer Rückerstattung bereits bezahlter Teilnahmegebühren.
Stand: 12.01.2021